Der Chaos Computer Club hat einen Vertrag zwischen dem BKA und den Internetprovidern veröffentlich, welcher die Sperrung von Webseiten beinhaltet. Betroffene Webseiten sollen dabei geheim gehalten werden.
5) Die Liste darf nur den für die Sperrung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht werden. Der ISP verpflichtet sich, die in den Listen enthaltenen Angaben nicht an Dritte [...]
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