Sachsen-Anhalt mißachtet Grundgesetz !
Bereits im Dezember 2007 machte ein Lauchaer Schornsteinfeger ohne eigenes Zutun Schlagzeilen. Link
Nun verlor Bezirksschornsteinfeger Lutz Battke seinen Kehrbezirk, was einem Berufsverbot gleichkommt. Entzogen vom Landesverwaltungsamt, unterstützt vom Landwirtschaftsminister Haseloff (CDU).
Der Grund dafür lag nicht in dienstlichen Verfehlungen oder ähnlichem. Kein Bürger hatte sich gegen schlechte Arbeit, falsche Abrechnung, Unhöflichkeit oder sonstiges beschwert.
Battke ist neben seinem Beruf auch in der Freizeit aktiv, er betreut einen Jugendfußballverein und engagiert sich politisch. Sowohl im Stadtrat als auch im Kreistag des Burgenlandkreises hat er einen Sitz.
Letzteres war wohl Hauptgrund für die drohende Arbeitslosigkeit. Im Kreistag hat er - obwohl selbst kein Parteimitglied - ein Mandat der NPD. Damit gilt Battke als Rechtsextremist.
Als Bezirksschornsteinfeger hat Battke das Recht und die Pflicht jede Wohnung (soweit nötig) zu betreten. Dies, so die Befürworter des Berufsverbots, könne jedoch keinem Bürger zugemutet werden, einen Rechtsextremen in die Wohnung zu lassen !
Wir haben in Deutschland eine freiheitlich demokratische Grundordnung, garantiert durch das Grundgesetz.
Art.3 Gleichheit vor dem Gesetz sichert zu, das alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, das niemand wegen seiner religiösen oder politischen Ansichten benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Art.4 Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit garantiert die Unverletzlichkeit dieser Freiheiten.
Art. 5 Recht auf freie Meinungsäußerung - Jeder hat das Recht seine Meinung frei zu äußern. (Eingeschränkt durch konkrete Starfvorschriften bzgl. Schutz der Jugend und persönlicher Ehrverletzung)
Diese Grundgesetze interessieren die Behörden in Sachsen-Anhalt aber nicht. Egal wo man politisch steht oder was man von der NPD hält, so gehts nicht. Glücklicherweise sehen das auch einige Politiker, selbst der Linkspartei in Sachsen-Anhalt, so. Das Berufsverbot verhindern konnten diese jedoch nicht.
Abgesehen von der Verletzung obiger Grundrechte, ist die fadenscheinige Begründung, man könne niemandem zumuten, einen Rechten in die Wohnung zu lassen nicht haltbar. Kann man einem konservativem Bürger zumuten, einen Linken in die Wohnung zu lassen ? Einem überzeugtem Christ, einen Muslim ? Einem Muslim, einen Juden ? Wird hier wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen ??
Weiterhin wurde Battke als Rechtsextremist bezeichnet. Nur weil man sich politisch rechts engagiert, ist man doch nicht automatisch Extremist. Extremisten kennzeichnen sich durch Gewaltbereitschaft, Fanatismus und ungesetzliche Aktivitäten. Die NPD ist aber eine zugelassene Partei, Battke hat keine Straftat begangen !!
Bleibt zu hoffen das Herr Battke möglichst medienwirksam vor das Verwaltungsgericht zieht und der Fall bundesweit Aufmerksamkeit erregt, vielleicht sogar den einen oder anderen Bürger wachzurütteln vermag, damit die breite Masse endlich merkt, das in unserem Staat einiges falsch läuft.
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